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Kilojoule
Einheit für Energie .Seit 1978 ist bei Angaben hinsichtlich der physiologischen Brennwerte von Nahrungsmitteln nur noch die gesetzliche Einheit Joule zulässig.
Angaben in der Einheit Kalorie sind jedoch als zusätzliche Angabe zulässig.
1 Kilokalorie (kcal) entspricht 4,1868 Kilojoule (kJ) - 1 Kilojoule (kJ) entspricht 0,2388 Kilokalorie (kcal).
Definiert wird Kilojoule (kJ) mit der erforderlichen Energiemenge, die benötigt wird um 100 kg einen Meter hoch zu heben.← Lexikon-Übersicht