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Kilojoule

Einheit für Energie .
Seit 1978 ist bei Angaben hinsichtlich der physiologischen Brennwerte von Nahrungsmitteln nur noch die gesetzliche Einheit Joule zulässig.
Angaben in der Einheit Kalorie sind jedoch als zusätzliche Angabe zulässig.
1 Kilokalorie (kcal) entspricht 4,1868 Kilojoule (kJ) - 1 Kilojoule (kJ) entspricht 0,2388 Kilokalorie (kcal).
Definiert wird Kilojoule (kJ) mit der erforderlichen Energiemenge, die benötigt wird um 100 kg einen Meter hoch zu heben.
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